"Zuhause ist es doch am Schönsten". Diesen Satz hat sicherlich jeder von uns schon einmal gesagt. Mit dem Dienstleistungsangebot der 24h-Pflege/Betreuung kann der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, möglichst lange und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können, erfüllt werden.
Die 24-Stunden-PersonenbetreuerInnen unterstützen den pflegebedürftigen Menschen nicht nur bei der Lebensführung und im Haushalt, sondern übernehmen auch die besonders wichtige Gesellschafterfunktion.
24h-Pflege/Betreuung ist für jene Menschen ideal, wo eine ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson wegen körperlicher und/oder geistiger Beeinträchtigung, erforderlich oder wünschenswert ist. Wer möglichst lange im eigenen Zuhause leben kann, ist glücklicher. Und wer glücklich ist, bleibt länger fit, gesund und vital.
Übrigens, die 24h-Pflege und Betreuung wird bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vom Sozialministerium-service gefördert und die Kosten sind steuerlich absetzbar.
Gute Betreuung bedarf guter Information!
Gerne beraten wir Sie individuell - rufen Sie uns an.
Tel. +43 660 560 3360
Wir haben die wichtigsten 5 Schritte für Sie kurz zusammengefasst und wenn es besonders schnell gehen muss, kann Ihre 24h-Betreuung bereits innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung bei Ihnen sein!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir besuchen Sie und führen mit Ihnen gemeinsam am Betreuungsort eine genaue Bedarfserhebung durch.
Sie bekommen von uns Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Sie erteilen uns schriftlich den Vermittlungsauftrag.
Wir finden die geeigneten PersonenbetreuerInnen und organisieren die Anreise zum gewünschten Betreuungsstart.
Hier finden Sie ein paar informative Seiten rund um das Thema 24h-Betreuung
24-Stunden-Betreuung (www.oesterreich.gv.at)
Kompetenzen der Betreuungskraft (www.oesterreich.gv.at)
Höhe des Pflegegeldes
(www.oesterreich.gv.at)
Pflegegeld - Online Ratgeber
(www.oesterreich.gv.at)
Pflegegeld - Zuständigkeit (www.oesterreich.gv.at)
Pflegegeld - Erhöhungsantrag (www.oesterreich.gv.at)
Steuerliche Absetzbarkeit der Betreuungskosten
(www.oesterreich.gv.at)
Förderung der 24-Stunden Betreuung
(www.sozialministerium.at)
Pflegende Angehörige
(www.oesterreich.gv.at)
Österreichische Alzheimergesellschaft
(www.alzheimer-gesellschaft.at)
MAS Alzheimerhilfe
(www.alzheimer-hilfe.at)
Hospiz Österreich
(www.hospiz.at)
§ 1 Hausbetreuungsgesetz (HBeG) (www.www.ris.bka.gv.at)
§§ 159, 160 Gewerbeordnung (GewO) (www.www.ris.bka.gv.at)
§§ 3b, 15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) (www.www.ris.bka.gv.at)
§ 50b Ärztegesetz (ÄrzteG) (www.www.ris.bka.gv.at)
Patientenverfügung
(www.oesterreich.gv.at)
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht (bisher: Sachwalterschaft)
(www.oesterreich.gv.at)
Vorsorgevollmacht (www.oesterreich.gv.at)
Gewählte Erwachsenenvertretung (www.oesterreich.gv.at)
Gesetzliche Erwachsenenvertretung (www.oesterreich.gv.at)
Gerichtliche Erwachsenenvertretung (www.oesterreich.gv.at)
Kosten der 24h-Betreuung - Informationen für selbständige Betreuungskräfte (www.oesterreich.gv.at)
Meldezettel Formular (PDF-Download von www.help.gv.at)
Zuschuss zur 24h-Betreuung - Antrag
(www.sozialministeriumservice.at)
Antrag und Formulare für NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (www.noe.gv.at)
Fionitas Pflege vermittelt in der Steiermark, Kärnten, Wien und Wien Umgebung!
In Niederösterreich auf Anfrage.
In der Regel benötigen wir aktuell ca. 3-4 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung um eine geeignete Betreuung zu vermitteln. Der Betreuungsstart kann aktuell wöchentlich jeweils am Freitag und in dringenden Fällen auch am Dienstag durchgeführt werden!
Die von Fionitas Pflege vermittelten Betreuer und Betreuerinnen kommen aus dem EU Raum und da zum Großteil aus Rumänien.
Die BetreuerInnen wechseln in einem 4-wöchigen Betreuungsrhythmus (Turnus).
Alle BetreuerInnen verfügen zumindest über einfache Deutschkenntnisse. Betreuungskräfte mit langjähriger Erfahrung im deutschsprachigen Raum, haben naturgemäß fortgeschrittenere bis hin zu guten Deutschkenntnissen.
Die PersonenbetreuerInnen kommen in den allermeisten Fällen mit Transportunternehmen direkt zum Betreuungsort, womit ein nahtloser Wechsel erfolgt. Beide Betreuungskräfte sind damit kurzzeitig gemeinsam vor Ort, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.
PersonenbetreuerInnen müssen für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben. Die Mitbenutzung von Bad und Küche muss sichergestellt sein.
Die Personenbetreuerin stellt eine Honorarnote und Sie bezahlen diese direkt entweder in BAR oder falls die Betreuerin dies möchte per Überweisung auf ein Bankkonto.
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