Preise

Preise


Faire Preise für gute 24h-Betreuung 

Kostentransparenz

Betreuungspreise im Vergleich

Bei unseren Preisangaben hat ein Monat im Schnitt 30,4 Tage und ein Jahr somit 365 Tage!

 

Wir weisen deshalb darauf hin, da einige Anbieter die Gesamtkosten für 28 Betreuungstage gerne als "monatliche" Gesamtkosten bezeichnen. Für einen echten Kostenvergleich, sollte dieser Umstand aber unbedingt berücksichtigt werden!

 

Im Sinne der Kostentransparenz haben wir die Kosten deshalb  auch für ein ganzes Monat mit durchschnittlich 30,4 Betreuungstagen im Preisbeispiel angeführt.

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Preisliste

Stand: Februar 2024

Betreuungskosten


Die angegeben Preise beziehen sich auf eine unbefristete Betreuungsdauer (4-wöchiger Turnus); eine zu betreuende Person und Betreuer-Innen mit Deutschkenntnissen. 


Sozialversicherungsbeiträge der BetreuerInnen sind in diesem  Tagespreis bereits enthalten.

Preisbeispiel ansehen

Zulagen

Agenturpreise

Die angegebenen Preise pro Tag sind Endpreise, da selbständige PersonenbetreuerInnen als Kleinunternehmer gemäß §6(1)27 UStG keine Umsatzsteuer erheben und diese folglich auch nicht ausweisen!

Die Agenturpreise verstehen sich inkl. 20% USt.

* In speziellen Situationen können sich aufgrund besonderer individueller  Umstände Änderungen bei den Betreuungskosten ergeben!

Wie berechnen sich die Gesamtkosten für die Betreuung?

Die Gesamtkosten für die Betreuung setzen sich wie folgt zusammen:


1. Tägliche Betreuungskosten: Diese variieren je nach Pflegestufe der zu betreuenden Person. Zusätzlich kann eine individuelle Zulage pro Tag anfallen, abhängig von den spezifischen Anforderungen an die Betreuungskraft.


Beispielrechnung: Für einen Monat mit 28 Betreuungstagen in Pflegestufe 3 belaufen sich die Kosten auf € 76 pro Tag, was insgesamt € 2.128 ergibt. Hinzu kommen die Reisekosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft in Höhe von € 180, was zu Gesamtbetreuungskosten von € 2.308 für 28 Tage führt.


2. Servicepauschale: Zusätzlich erheben wir eine monatliche Servicepauschale von € 120 für die Vermittlung und Betreuung durch unsere Agentur. Diese Pauschale ist direkt an die Agentur zu entrichten und wird in die Gesamtrechnung integriert.


3. Vermittlungsgebühr bei befristeter Betreuung: Für Betreuungszeiträume von 2 bis 4 Wochen (Kurzzeitbetreuung) wird anstelle der Servicepauschale eine einmalige Vermittlungsgebühr von € 290 zu Beginn der Betreuung berechnet.


Förderungen: Von den Gesamtkosten können das Pflegegeld sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, Zuschüsse des Sozialministeriumservice abgezogen werden.


Zahlungsmodalitäten: Die Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen direkt über das Betreuungsunternehmen bzw. die persönliche Betreuungskraft. Die Servicepauschale von € 120 für die Agenturleistungen ist zusätzlich zu berücksichtigen und direkt an die Agentur zu entrichten.


Bitte beachten Sie: Die täglichen Betreuungskosten können je nach individuellen Bedürfnissen und dem Profil der Betreuungskraft (wie Sprachkenntnisse, Ausbildung und Erfahrung in Betreuung und Pflege) variieren. Unsere Betreuungskräfte stammen hauptsächlich aus EU-Ländern, überwiegend aus Rumänien, und werden sorgfältig ausgewählt, um eine hohe Qualität der Betreuung zu gewährleisten.


Preisbeispiel

Ein 82-jähriger Mann mit Pflegestufe 3 aus der Steiermark sucht eine zuverlässige 24-Stunden-Betreuung. Diese wichtige Aufgabe übernehmen zwei engagierte selbstständige Betreuungskräfte aus Rumänien im vierwöchigen Wechsel.

Hinweis:

Die tatsächlichen Preise können aufgrund des individuellen Betreuungsbedarfs und dem Anforderungsprofil der BetreuerIn (Sprachkenntnisse, Ausbildung, Betreuungs- und Pflegeerfahrung, etc.) abweichen!


* Bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie z.B. Einkommen < EUR 2500, mind. Pflegestufe 3, Notwendigkeit einer 24h-Betreuung, etc.


Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegebedarf. Es gibt sieben Stufen. Insgesamt ist ein Pflegebedarf von mindestens 65 Stunden pro Monat erforderlich. Die Anzahl von Stunden die für die tägliche Pflege erforderlich ist, wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einem Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt. 


Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.


Ab 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG.


Bei einem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag. In bestimmten Fällen kann es auf Antrag weiter bezogen werden!

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